Kontakt
Heizung und Lüftungsbau Hartmut Steding, Christian Steding
Schratbrink 2
31840 Hessisch Oldendorf
Homepage:www.hs-bau-steding.de
Telefon:05152 3715
Fax:05152 2945

Trinkwasser für Hessisch Oldendorf

Sauberes Leitungswasser | Trinkwasserverordnung | Wasserqualität | Trinkwasseraufbereitung

Durch die Trinkwasserverordnung wird unser Trinkwasser in Deutschland sehr streng überwacht. Es gilt damit als das am besten kontrollierte Lebensmittel mit flä­chen­deckend hoher Qualität. Doch die Zuständigkeit zur Sicherstellung der Was­ser­qua­li­tät endet an der Übergabestelle im Haus. Ab hier liegt diese beim Ei­gen­tü­mer des Gebäudes.

Trink­was­ser­in­stal­la­ti­on
Wir machen das!

Jetzt Anfrage senden

Was ist Trinkwasser?

(Zusammengefasst aus der TrinkwV)

Trinkwasser [ist] Wasser für den menschlichen Gebrauch, das im ursprünglichen Zustand oder nach Aufbereitung [...] bereitgestellt wird und für folgende Zwecke bestimmt ist:

  • zum Trinken
  • zum Kochen sowie zur Zubereitung von Speisen und Getränken
  • zur Körperpflege und -reinigung
  • zur Reinigung von Gegenständen, die [...] mit Lebensmitteln [und] nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommen
  • zu sonstigen in Bezug auf die menschliche Gesundheit relevanten häuslichen Zwecken

oder in Lebensmittelunternehmen verwendet wird [...].

Wassertropfenicon

Trinkwasserverordnung - Das sind die Vorschriften

In der Trinkwasserverordnung werden unter anderem folgende Punkte genannt:

  • Arbeit an Trinkwasserinstallationen nur von Fachunternehmen
  • regelmäßige Wartung für untersuchungspflichtige Großanlagen (selbstständig nachkommen - ohne Aufforderung durch das Gesundheitsamt)
  • Festlegung der ersten Legionellenprüfung für untersuchungspflichtige Großanlagen, die in festgelegten Abschnitten wie­der­holt werden müssen
  • bauliche Trennung von Trinkwasser- und Nichttrinkwasserinstallationen
  • Kennzeichnungspflicht von Nichttrinkwasseranlagen
  • Entnahme von Trinkwasserproben für mikrobiologische und chemische Untersuchungen nur vom zertifizierten Fachmann
  • Untersuchungs- und Aufzeichnungspflichten (Für dokumentierte Prüfungsunterlagen gelten zehn Jahre Aufbe­wah­rungs­pflicht!)
  • Pflicht zur Information der Verbraucher

Am 24. Ju­ni 2023 ist die neue Trink­was­ser­ver­ord­nung in Kraft ge­tre­ten. Die­se ist sat­te 46 Sei­ten län­ger als Ihre Vor­gän­gerin, wo­bei vie­le die­ser Sei­ten ei­ner neu­en Struk­tu­rie­rung so­wie ei­ner Ver­bes­se­rung der Les­bar­keit ent­sprin­gen.

All­ge­mein lässt sich sa­gen, dass die Vor­schrif­ten so an­ge­passt wur­den, dass sich nun auf Prä­ven­ti­on kon­zen­triert wird. Es soll nicht nur das End­pro­dukt „Trink­was­ser“ die Richt­li­ni­en ein­hal­ten, son­dern der ge­sam­te Pro­zess.

Eine Person wäscht sich die Hände

Der Grund­satz hier­bei lau­tet: Trink­was­ser muss rein und ge­nus­staug­lich sein.

Da­für prüft jetzt auch das Ge­sund­heits­amt ver­stärkt, ob das Ri­si­ko­ma­nage­ment und der dar­aus ab­ge­lei­te­te Un­ter­su­chungs­plan den An­for­de­run­gen ent­spre­chen und voll­stän­dig sind.

Wei­ter­hin wur­den In­for­ma­ti­ons­pflich­ten für Was­ser­ver­sor­gungs­un­ter­neh­men ein­ge­fügt. Die­se müs­sen die Ver­brau­cher*in­nen über Qua­li­tät, Prei­se und in­di­vi­du­el­len Ver­brauch so­wie über Was­ser­spa­ren und Sta­gna­ti­ons­was­ser in­for­mie­ren.

Der wohl größ­te Punkt sind die ver­schärf­ten Pa­ra­me­ter. Ab dem 12. Ja­nu­ar 2026 müs­sen neue Gren­zen für un­ter an­de­rem PFAS, Blei, Chrom und Ar­sen ein­ge­hal­ten wer­den. Auch die­se In­for­ma­tio­nen müs­sen den Ver­brau­cher*in­nen zur Ver­fü­gung ge­stellt wer­den.

Der neue Grenz­wert für PFAS wird ge­staf­felt ein­ge­führt. Die ers­te Gren­ze gilt wie oben er­wähnt ab dem 12. Ja­nu­ar 2026 und be­trägt 0,1 Mi­kro­gramm pro Li­ter (µg/L) als Sum­men­grenz­wert für ei­ne Grup­pe von 20 trink­was­ser­re­le­van­ten PFAS-Sub­stan­zen. 2028 be­kom­men vier Mit­glie­der der PFAS-Grup­pe ei­nen ei­ge­nen Schwel­len­wert von 0,02 µg/L für die Sum­me aus die­sen Ver­bin­dun­gen.

Ins­ge­samt müs­sen zwei neue Grenz­wer­te für mi­kro­bio­lo­gi­sche Pa­ra­me­ter, drei Pa­ra­me­ter für ra­dio­ak­ti­ve Stof­fe, 36 Grenz­wer­te für che­mi­sche Pa­ra­me­ter so­wie 22 In­di­ka­tor­pa­ra­me­ter ein­ge­hal­ten wer­den.

Wie sich aus den vor­her­ge­gan­ge­nen Ab­sät­zen schon er­ah­nen lässt, müs­sen die meis­ten die­ser Grenz­wer­te und Pa­ra­me­ter von den Was­ser­ver­sor­gern ein­ge­hal­ten wer­den, al­ler­dings müs­sen bei ei­ner neu­en Re­ge­lung ei­ni­ge Haus­ei­gen­tü­mer*in­nen han­deln:

Bis 2026 müs­sen al­le noch vor­han­de­nen Blei­roh­re still­le­gen oder aus­tau­schen wer­den, selbst, wenn sie den neu­en Grenz­wert ein­hal­ten. Schon jetzt gilt: wenn ei­ne Fach­kraft bei Ar­bei­ten an der Trink­was­ser­in­stal­la­ti­on Lei­tungs­ab­schnit­te aus Blei fest­stellt, muss die­se um­ge­hend das Ge­sund­heits­amt dar­über in­for­mie­ren.

Zuletzt wurde außerdem nicht nur der Schwellenwert, sondern auch die Frequenz für einen Legionellentest angepasst. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.

Ein Apfel mit Wassertropfen darauf

Das bedeutet:

Als Ei­gen­tü­mer*in von selbst ge­nutz­tem Wohn­ei­gen­tum, Ver­mie­ter*in oder Ver­wal­ter*in von ver­mie­te­tem Wohn­ei­gen­tum sind Sie Be­trei­ber*in ei­ner An­la­ge zur Was­ser­ver­sor­gung. Da­mit sind Sie da­für ver­ant­wort­lich, die Trink­was­ser­qua­li­tät zwi­schen Was­ser­zäh­ler und Ent­nah­me­stel­le zu über­prü­fen und auf ei­nem an­ge­mes­se­nen Stand zu hal­ten.

Dabei helfen Ihnen:

  • die fachgerechte Instandhaltung des Trink­was­ser­lei­tungs­sys­tems Ihres Hauses
  • die Installation einer Anlage zur Wasseraufbereitung bzw. Wasserenthärtung
  • die regelmäßige Überprüfung der Anlage, z. B. durch einen Trinkwassercheck

Eine erwachsene Person steht mit einem Kind an einem Wasserhahn. Das Kind zapft sich Wasser in ein Wasserglas.

Auf dem Markt sind je nach An­for­de­rung und per­sön­li­chen Wün­schen ver­schie­de­ne Va­ri­an­ten zur Trink­was­ser­fil­te­rung er­hält­lich. Was­ser­hahn­fil­ter wer­den bei­spiels­wei­se di­rekt am Zapf­hahn an­ge­bracht wäh­rend Haus­was­ser­fil­ter hin­ter dem Was­ser­zäh­ler in die Haupt­was­ser­lei­tung Ih­rer Woh­nung in­te­griert wer­den. Es fil­tert in kür­zes­ter Zeit gro­ße Was­ser­men­gen und rei­nigt das ge­sam­te, in Ih­rem Haus­halt zum Ein­satz kom­men­de Trink­was­ser.

Was­ser­auf­be­rei­tung & Was­se­rent­här­tung

Qua­li­täts­ver­lust ver­hin­dern

Das aus Ih­rem Was­ser­hahn kom­men­de Trink­was­ser hat nicht mehr die ur­sprüng­li­che Rein­heit. Dies liegt an der lan­gen Weg­stre­cke des öf­fent­li­chen Trink­was­ser­net­zes. Da wir den Groß­teil un­se­res Trink­was­sers nicht zum Ver­zehr ver­wen­den, ist dies oft nicht schlimm. Zur Kör­per­hy­gie­ne und zum Es­sen und Trin­ken ver­wen­de­tes Was­ser soll­te je­doch kei­ner­lei Ver­schmut­zun­gen auf­wei­sen.

Es gibt ver­schie­de­ne Mög­lich­kei­ten, wie Sie die Qua­li­tät Ih­res Trink­was­sers er­hö­hen und Ih­re Haus­in­stal­la­tio­nen schüt­zen kön­nen. Trink­was­ser­fil­ter und Fil­ter­kom­bi­na­tio­nen fil­tern Fest­stof­fe aus dem Was­ser und ver­hin­dern so ei­ne Min­de­rung der Hy­gie­ne­qua­li­tät so­wie Kor­ro­si­on, Rohr­bruch und Funk­ti­ons­stö­run­gen im Lei­tungs­sys­tem. Sie ha­ben die Wahl zwi­schen rück­spül­ba­ren Fein­fil­tern und Was­ser­fil­tern mit Fil­ter­ein­satz.

Rück­spül­ba­re Fein­fil­ter

Die Rei­ni­gung ist durch Rück­spü­lung oh­ne Fach­mann mög­lich (emp­foh­le­nes In­ter­vall: al­le zwei Mo­na­te). Bei ei­ner Aus­rüs­tung mit An­trieb ist der voll­au­to­ma­ti­sche Be­trieb mög­lich (Ab­fluss am Fil­ter not­wen­dig). Ein Wech­sel des Fil­ter­ein­sat­zes ist in re­gel­mä­ßi­gen Ab­stän­den nö­tig.

Durch dreh­ba­re An­schluss­stü­cke sind Trink­was­ser­fil­ter be­darfs­ge­recht in waa­ge­rech­te oder senk­rech­te Lei­tun­gen in­te­grier­bar. Be­son­ders platz­spa­rend ein­setz­bar sind Kom­bi­ge­rä­te (Rück­fluss­ver­hin­de­rer, Fein­fil­ter und Druck­min­de­rer).

Trink­was­ser­fil­ter mit Fil­ter­ein­satz

Ein Trink­was­ser­fil­ter mit Fil­ter­ein­satz muss aus hy­gie­ni­schen Grün­den halb­jähr­lich aus­ge­tauscht wer­den. Ger­ne über­neh­men wir den Aus­tausch Ih­rer Fil­ter für Sie.

Wei­ches Was­ser steht in Re­gio­nen zur Ver­fü­gung, in de­nen das Trink­was­ser aus Ober­flä­chen­was­ser ge­won­nen wird. Ihr Wohn­sitz ent­schei­det al­so dar­über, ob Sie har­tes oder wei­ches Was­ser ha­ben.

Die Installation und Wartung Ihrer Trinkwasseranlage er­for­dert spezi­fisches Fach­wissen - wir beraten Sie gerne!


Wasserenthärtungs- und Filteranlagen sind zunehmend auch im privaten Haushalt zu finden - sei es, weil das Wasser einen hohen Härtegrad aufweist oder um Stoffe aus dem Wasser zu filtern, beispielsweise bei sehr eisenhaltigem Wasser.

Wenn Ihre Haushaltsgeräte schnell verkalken, ist vermutlich hartes Leitungswasser der Grund, das je nach Konzentration auch den Geschmack von Speisen und Getränken beeinflussen kann.

Hartes Wasser

Hartes Wasser bedeutet, dass mehr Calcium- und Magnesium-Mineralien als normal im Wasser enthalten sind. Aus diesen im Wasser gelösten Mineralien kann Kalk und Kalk­seife ent­ste­hen. Auch wasser­führende Leitungen, Armaturen und Brausen sind von Verkalkung betroffen.

Härtegrade bei Wasser

Bestimmend für die Wasserhärte ist die Größe Millimol Calciumcarbonat je Liter. Folgende Unterteilungen gibt es:

  • Härtebereich 1 (weich): < 1,3 Millimol je Liter
  • Härtebereich 2 (mittel): 1,3 - 2,5 Millimol je Liter
  • Härtebereich 3 (hart): 2,5 - 3,8 Millimol je Liter
  • Härtebereich 4 (sehr hart): > 3,8 Millimol je Liter

HINWEIS: Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite ist die ieQ-systems SHK GmbH & Co. KG